Weiterbildung zur Suchttherapeutin/zum Suchttherapeut verhaltenstherapeutisch (VT)
Allgemeine Information
Verhaltenstherapeutisch orientierte Weiterbildung
Die wesentlichen Theorien der Verhaltenstherapie sind geprägt von Prinzipien, die aus der Experimentalforschung und der Sozialpsychologie stammen. Mit ihrer Hilfe wird untersucht, wie menschliches Leiden sowie die Einschränkungen menschlichen Erlebens und Verhaltens diagnostiziert und verändert werden können.
Die Weiterbildung macht vertraut mit Suchtmodellen und mit verhaltenstherapeutisch orientierten und kognitiven Therapieverfahren.
Nach Beendigung der Weiterbildung sollen die Teilnehmer in der Lage sein, eigenständig und flexibel verhaltenstherapeutisch mit ihren Klienten, unter Berücksichtigung einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit Fachgruppen, zu arbeiten.
Inhalte der VT - Weiterbildung:
- kreativer/flexibler Einsatz verhaltenstherapeutischer Interventionen und therapeutischer Fertigkeiten;
- selbstständige Durchführung für den Suchtbereich relevanter verhaltenstherapeutischer Diagnostik und Interventionen sowie Bewältigung schwieriger Therapie- und Beratungssituationen;
- Analyse der Klient-Therapeut-Interaktionen und Ableitung von Handlungsabläufen;
- eigene Verhaltens- und Erlebnisweisen wahrzunehmen und in Selbstkontrolle zu modifizieren.
Anerkennung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund:
Die Weiterbildung des GVS wurde erstmals 1993 von der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals Verband Deutscher Rentenversicherungsträger) als Qualifizierung zum Gruppen- und Einzeltherapeuten im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker zur Anerkennung empfohlen. Nach einem positiv verlaufenen zweijährigen Prüfprozess hat die Deutsche Rentenversicherung Bund am 08.05.2017 erneut die Empfehlung zur Anerkennung für die Weiterbildung zur Suchttherapeutin/zum Suchttherapeuten ausgesprochen.
Zeitaufwand:
Die Weiterbildung erstreckt sich über 3 Jahre und findet berufsbegleitend statt. Die Präsenzzeiten betragen 11 Blockseminare je 40 Unterrichtseinheiten, 4 Blockseminare je 20 Unterrichtseinheiten und 5 angeleitete Arbeitstreffen im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten.
Zielgruppen:
- approbierte Ärzte,
- Psychologen mit Abschluss durch Diplom oder Abschluss eines konsekutiven Masters mit Berechtigung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten,
- Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen mit Abschluss durch Diplom oder Bachelor "Soziale Arbeit", jeweils mit staatlicher Anerkennung.
Benötigte Unterlagen:
Wenn Sie sich um einen Weiterbildungsplatz bewerben möchten, bitten wir um Übersendung folgender Unterlagen (gerne auch per E-Mail):
- ausgefüllter Anmeldebogen,
- für Ärzte: Kopie der Approbation als Ärztin/Arzt,
- für Psychologen: Kopie der Dipl.-Urkunde des Abschlusses als Psychologe/in oder Beurkundung des konsekutiven Masters als Psychologe/in,
- für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen: Kopie der Dipl.-Urkunde des Abschlusses als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in bzw. Urkunde des Abschlusses als Bachelor "Soziale Arbeit",
- Beurkundung der staatlichen Anerkennung (als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in bzw. Bachelor "Soziale Arbeit"),
- Bestätigung Ihrer Festanstellung durch den Arbeitgeber,
- Mitteilung über Vollzeit- oder Teilzeitanstellung beim Arbeitgeber (mindestens 19,5 h),
- Kurz-Konzeption Ihrer Einrichtung,
- Beschreibung des Arbeitsplatzes,
- 1 Lichtbild.
Weitere Voraussetzungen:
- eine zum Zeitpunkt und während der Weiterbildung ausgeübte hauptamtliche Tätigkeit in einer Einrichtung der Suchthilfe (ambulant, ganztägig ambulant oder stationär),
- eine zu Beginn der Maßnahme berufliche Vorerfahrung in der Suchthilfe,
- Teilnehmer sollten die Möglichkeit haben, eine über mindestens sechs Wochen andauernde kontinuierliche Einzel- oder Gruppenbehandlung durchführen zu können.
Unterlagen zum Herunterladen: